Handwerk
Das Handwerk ist eine der vielschichtigsten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Strukturen. So wundert es nicht, wenn eine Vielzahl von Rechtsgebieten für den Handwerker von existenzieller Bedeutung sind.
Nach fast 15 Jahren der Tätigkeit für die heutige Kreishandwerkerschaft Kyffhäuser-Unstrut-Hainich stellen die alltäglichen Probleme des Handwerks, insbesondere in den Bereichen Arbeitsrecht, Vertragsrecht oder Forderungseinzug einen der beiden Kernbereiche meiner Kanzlei dar. Mehr dazu auf den folgenden Seiten:
Handwerksvertretung in dieser Kanzlei
Diese Kanzlei ist seit 1996 bis heute durchgehend rechtsberatend für die Kreishandwerkerschaft Kyffhäuser-Unstrut-Hainich und ihre Innungen zuständig. Als Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft und ihrer Innungen in den Jahren 2003 bis 2005 stehen mir umfassende Informationen über die Themen zur Verfügung, die das Tagesgeschäft der Handwerksbetriebe darstellen. Von den Fragen zu einschlägigen Tarifverträgen über technische Neuerungen in einzelnen Gewerken bis hin zum alltäglichen Streit um Handwerkslohn können wir Sie qualifiziert beraten und Prozessual vertreten.
Rechtsanwalt Peter Hoffmann ist seit 1996
Vertragsanwalt der Kreishandwerkerschaft
Kyffhäuser-Unstrut-Hainich