Vertragsrecht im Handwerk
Nicht nur Arbeitsverträge, sondern auch Werkverträge (mit und ohne VOB/B-Einbeziehung), Mietverträge, Kooperationsabkommen, Telefonverträge, Werbeverträge und viele andere rechtliche Konstellationen mehr belasten die Arbeit des Handwerkers. Bereits mehrfach in der Vergangenheit schwappten Wellen von Betrügern über die Region und versuchten, Auftragsportale, unnütze Telefonbuch- oder Online-Eintragungen oder Kooperationen zu verscherbeln. Wir haben immer wieder gemeinsam mit der Kreishandwerkerschaft gegen gehalten und erhebliche Forderungen von unseren Betrieben fern gehalten. Das geschieht auch in Zukunft. Melden Sie sich, wenn Sie sich “abgezockt” fühlen. Und melden Sie sich gleich – nicht erst wenn alle Fristen abgelaufen sind. Dann können wir helfen.
Natürlich vernichten wir nicht nur mißliebige Verträge, sondern wir helfen auch bei der Formulierung gewünschter Vertragsklauseln, prüfen Ihre AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) oder sagen Ihnen, ob und unter welchen Prämissen Sie einen Vertrag mit einem Geschäftspartner abschließen sollten.
Treten Sie mit uns in Kontakt.