Immobilien und Wohnen
Schon seit 1996 stellt das Mietrecht einen der beiden Hauptschwerpunkte dieser Kanzlei dar.
Ich bin Mitbegründer der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht im Deutschen Anwaltverein. Bei der Gründung dieser ARGE am 17. März 1997 waren wir neunzehn Anwältinnen und Anwälte, die bereits damals der Auffassung waren, das Mietrecht sei so wichtig und umfangreich, dass eine eigene Arbeitsgemeinschaft sich dem annehmen müsse. 
Inzwischen – zu Beginn des Jahres 2010 – geben uns ungefähr 2.200 weitere Kolleginnen und Kollegen Recht, die ebenfalls Miglieder dieser Organisation sind, die heute “Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien” heißt.
Seit dem 28. Juni 2006 bin ich einer der ersten drei Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Thüringen.
Durch das Amtsgericht Mühlhausen werde ich als Zwangsverwalter eingesetzt. Umfangreiche Erfahrungen ermöglichen es meinen Mitarbeitern und mir, auch Lösungswege abseits alltäglicher Streitbewältigung zu gehen. Wir begegnen auch modernen sozialen Problemen im Zusammenhang mit Immobilien.
Sie dürfen sich mit Ihren Rechtsfragen aus den Bereichen des Handwerks sowie des Miet-, Pacht-, Wohnungseigentums- oder Maklerrechts in meinen Händen sicher aufgehoben fühlen. Ich stehe für Ihre Fragen zur Verfügung. Das Immobilienrecht umfasst klassisch folgende Gebiete: