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Zwangsverwalter

Zwangsverwalter werden nicht geboren. Sie werden vielmehr durch eine bestimmte Abteilung des Amtsgerichts bestellt. Dabei wendet sich das Gericht an Personen, die nach ihrer Persönlichen Qualifikation und nach der Ausstattung ihres Geschäftsbetriebes geeignet sind, die mannigfaltigen Aufgaben der Fremdverwaltung einer Immobilie entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ordentlich wahrzunehmen.

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